In Deutschland nimmt die Anzahl der legal erworbenen Schusswaffen zu. Immer mehr Deutsche haben das Gefühl, sich selbst mit Schusswaffen schützen oder im Ernstfall verteidigen zu müssen. Verstärkt wird dieser Drang zur Bewaffnung durch die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Vollkommen wertfrei betrachtet bedeutet dies, dass die Gefahr von missbräuchlicher Verwendung steigt – denn auch in Deutschland gilt: Mehr Waffen, mehr Tote.
Hier ist nicht nur der Gesetzgeber und die Exekutive verstärkt gefordert, auch jeder Waffenbesitzer trägt eine große Verantwortung. Nämlich jene, dass die eigenen Waffen und die dazugehörigen Geschosse sicher verwahrt werden und für Fremde und vor allem auch Kinder und Jugendliche unerreichbar bleiben. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen das geltende Waffengesetz (WaffG) werden mit hohen Strafen und Bußzahlungen geahndet und können auch den Verlust des Waffenscheines bedeuten.
Die aktuelle Situation und das weiterhin steigende Interesse an Waffen ist Grund genug, Ihnen einen Ratgeber bezüglich der sicheren Verwahrung von Waffen in Ihrem Zuhause zur Verfügung zu stellen.
§ 36 Aufbewahrung von Waffen und Munition
Die stetig wachsende Zahl an Pistolen und Gewehren in deutschen Heimen sorgt dafür, dass sich die entsprechenden Behörden über mangelnde Arbeit nicht beklagen können. Neben der Registrierung und der Erlaubnis, eine Waffe besitzen und führen zu dürfen, muss diese auch sicher verwahrt werden. Hierfür gibt es einen eigenen Gesetzestext, den § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition.
An diesen § 36 WaffG sind Sie als Waffenbesitzer oder Waffenbesitzerin gebunden. Eine entsprechende Kontrolle und Überprüfung der häuslichen Sicherheit und Aufbewahrung wird durchgeführt. Sollten hierbei Mängel oder Probleme beanstandet werden, kann dies weitreichende Probleme nach sich ziehen.
Unter Umständen drohen:
- Hohe Geldstrafen bis zu 10.000 € und mehr
- Der Entzug des Waffenscheines
- Verlust der Schusswaffe und des dazugehörigen Equipments
- Bei sehr schweren Vergehen drohen gerichtliche Verhandlungen und Freiheitsstrafen (eher die Ausnahme)
Wo und wie Sie Ihre Waffen zuhause lagern dürfen
Primär liegt Ihre Verantwortung darin, die Waffe für andere Personen unzugänglich zu verwahren. Das betrifft insbesondere im Haushalt lebende Kinder, aber auch Einbrecher. Für Waffenbesitzer stellt sich somit die Frage nach dem „Wo“ und „Wie“. Zudem müssen Patronen und Geschosse separat aufbewahrt werden.
Das „Wie“ wird grundsätzlich durch den Gesetzgeber und das entsprechende WaffG § 36 sehr genau vorgegeben. Das „Wo“ ist im Grunde genommen eine persönliche Ermessenssache. Der Waffenschrank oder Tresor sollte allerdings an einem Ort montiert bzw. platziert werden, der speziell für Kinder nicht zugänglich ist. Häufig dienen Keller oder Hobbyräume als Aufbewahrungsort, generell räumlich erhöhte und schwer zugängliche Positionen. Idealerweise wird ein solcher Schrank vor neugierigen Blicken geschützt, etwa durch einen Sichtschutz (Schranktür, Bild usw.). Aus diesem Grund sollten Sie sich bereits im Vorfeld mit dem Aufbewahrungsort auseinandersetzen, da mit dem Kauf einer Schusswaffe auch eine sichere Verwahrung gewährleistet werden muss.
Wichtig: Vermeiden Sie zudem feuchte und nasse Aufbewahrungsorte, da diese der Schusswaffe und Munition schaden könnten.
Ihre Aufbewahrungsmöglichkeiten laut Gesetzestext
Wie bereits erwähnt, ist der Gesetzestext in Deutschland bezüglich der sicheren Aufbewahrung sehr strikt und auch überraschend eindeutig. Die zugelassenen Sicherheitsbehältnisse, meist Waffenschränke oder Waffentresore, müssen der Norm DIN/EN 1143-1 (oder einem gleichwertigem Schutzniveau) entsprechen. Dies kann auch, insbesondere da es sich um erlaubnispflichtige Pistolen und Gewehre handelt, behördlich überprüft werden. Diese Norm wird in verschiedene Sicherheitsstufen bzw. Widerstandsklassen eingeteilt
Im Übrigen sind viele dieser Aufbewahrungsmöglichkeiten Sonderanfertigungen, diese können auch mit einer Diebstahlsicherung und entsprechendem Alarmsystem ausgestattet werden. Auch biometrische Sicherheitssysteme und Schlösser sind zur Verwahrung in privaten Haushalten nicht unüblich.
Die einzelnen Aufbewahrungssysteme im Überblick:
- Sicherheitsstufe A (nach VDMA Stand 1995): Bis zu 10 Langwaffen ohne Waffenmunition.
- Sicherheitsstufe A mit Innentresor und Schwenkriegelschloss: Bis zu 10 Langwaffen und Patronen im Innentresor.
- Sicherheitsstufe A mit Innentresor der Sicherheitsstufe B: Bis zu 10 Lang- und 5 Kurzwaffen, Patronen separat im B-Teil.
- Sicherheitsstufe B (nach VDMA Stand 1995): Mehr als 10 Lang- und bis zu 5 Kurzwaffen; erforderlich ist ein Schrankgewicht von über 200 kg oder eine entsprechende Verankerung, dann können bis zu 10 Kurzwaffen gelagert werden. Die Stufe B ist im Gegensatz zur Stufe A doppelwandig.
- Sicherheitsstufe B mit Innentresor und Schwenkriegelschloss: Mehr als 10 Lang- und bis zu 5 Kurzwaffen sowie die separate Lagerung von entsprechenden Patronen im Innentresor; mehr als 200 kg oder entsprechende Verankerung = 10 Kurzwaffen.
- Klasse 0 (DIN/EN 1143-1): Mehr als 10 Lang- und bis zu 5 Kurzwaffen und Waffenmunition; Mehr als 200 kg Gewicht oder Verankerung = 10 Kurzwaffen.
- Klasse 1 (DIN/EN 1143-1): Mehr als 10 Lang- und mehr als 10 Kurzwaffen sowie Patronen und Geschosse.
Wichtig: Wer Munition, Patronen bzw. Geschosse separat verwahren möchte, benötigt zumindest einen Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss!
Weitere Informationen:
http://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html