Durch eine Hausratversicherung können Sie die Sachwerte in Ihrem Haushalt versichern. Dies ist sinnvoll, da zum Beispiel bei Wasserschäden schnell sehr hohe Schadenssummen zusammenkommen können. Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung sollten einige Dinge beachtet werden, damit im Falle eines Versicherungsschadens auch wirklich die Dinge ersetzt werden, die Sie gerne mit einer Versicherung schützen möchten.
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In welchen Fällen greift eine Hausratversicherung?
Grundsätzlich schützt eine Hausratversicherung bei Schäden, die durch einen Brand, einen Einbruch oder durch Leitungswasser entstehen.
Wasserschäden
Schäden durch Leitungswasser können durch defekte Rohre der Zu- oder Ableitungssysteme entstehen. Auch Wasserleitungen von Solaranlagen fallen darunter. Der Versicherte muss aber dafür Sorge tragen, dass die Leitungen ausreichend gegen Witterung, also vor allem gegen Frost geschützt sind. Ist eine Wasserleitung nicht entsprechend gegen tiefe Temperaturen isoliert, zahlt die Hausratversicherung im Allgemeinen nicht. Ebenfalls ausdrücklich nicht enthalten sind Wasserschäden, die durch starke Regenfälle oder ein Hochwasser entstehen. Hierfür ist eine zusätzliche Elementarversicherung notwendig.
Feuerschäden
Schäden durch Brände sind dann versichert, wenn sie aus einer grundsätzlich ordnungsgemäß installierten Feuerstelle oder einem Herd stammen und sich eigenständig ausbreiten. Wenn also zum Beispiel ein unsachgemäß eingebauter Ofen durch das Befeuern Schaden nimmt, deckt die Hausratversicherung dies nicht ab. Zu den Schäden durch einen Brand zählen außerdem Verrußung und Schäden durch den entstandenen Rauch.
Zusammengefasst sind folgende Gründe für einen Brand meist durch die Versicherung abgedeckt:
- Ein Feuer, das sich aus einem Kamin oder Herd selbstständig entwickelt
- Kabelbrand, wenn der Defekt nicht erkennbar war
- Brandstiftung, selbstverständlich nicht durch den Versicherungsnehmer
- Explosionen oder Implosionen
Einbruch
Im Falle eines Einbruchs zahlt die Hausratversicherung dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, die Haustür nicht zu verschließen oder ein Fenster offen stehen zu lassen. Auch die durch einen Einbruch entstehenden Schäden durch Vandalismus, also aufgebrochene Türen oder zerstörte Schränke, deckt die Hausratversicherung in der Regel mit ab. Die Hausratversicherung greift dabei so lange, wie die Wertgegenstände – auch mobiler Besitz – im Haus aufbewahrt werden. In einem konkreten Beispiel bedeutet das: Wenn Ihr Fahrrad aus dem verschlossenen Keller gestohlen wurde, ist es versichert. Wenn es vor dem Haus angeschlossen war hingegen nicht.
Zu beachten sind die Grenzen von Wertgegenständen. Diese müssen zumindest versperrt aufbewahrt werden. Dann bezahlt die Versicherung bis zu € 1.000,-. Müssen Sie teurere Wertgegenstände aufbewahren, empfiehlt sich ein Wandtresor der Stufe S1 für bis zu € 2.500,- oder der Stufe S2 für bis zu € 20.000,-.
Wie muss die Versicherungssumme gewählt werden?
Die Versicherungssumme muss dem Wert Ihres Hausrates entsprechen. Ist sie zu niedrig gewählt, wird der Schaden nur anteilig reguliert. Ist der Betrag zu hoch, droht diese Gefahr zwar nicht, dafür würden Sie aber einen zu hohen Versicherungsbeitrag zahlen müssen.
Was wird von der Hausratversicherung gezahlt?
Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert Ihrer Gegenstände. Das heißt, Ihnen werden die Kosten ersetzt, die anfallen, wenn die versicherten Sachwerte in gleicher Güte neu beschafft würden. Doch Achtung: Einige Versicherungen versichern auch nur den Zeitwert. Diese sind Versicherungen sind zwar in der Regel günstiger, die Zeitwerte der Gegenstände sind aber auch geringer als die Wiederbeschaffungswerte!
Neben den reinen Sachschäden kommt die Versicherung auch für anfallende Aufräumarbeiten auf. Wenn das Haus nicht bewohnbar ist, werden auch bis zu einem Höchstwert die Kosten für eine Hotelübernachtung und gegebenenfalls für eine Bewachung der Restwerte in der Wohnung übernommen. Wenn zum Beispiel nach einem Leitungswasserschaden Reparaturkosten für den Bodenbelag, die Tapete oder Innenanstriche anfallen, sind auch diese abgedeckt.
Zusätzliche Vereinbarungen
Neben den genannten Leistungen sind einige Schäden in gängigen Hausrastversicherungen nicht abgedeckt. Wenn entsprechende Gefahren bestehen, sollten diese zusätzlich versichert werden, sofern der Tarif sie nicht ausdrücklich bereits abdeckt. Dazu gehören:
- Überspannung, also Schäden durch Blitzschlag
- Glasbruch (regulär werden nur Fensterschäden durch Einbruch ersetzt)
- Wertsachen (zum Beispiel wertvolle Sammlungen werden ohne Zusatzversicherung meist nur bis 20 Prozent anteilig erstattet)
- Elementarversicherung für Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck, allgemein Schäden durch „Naturkatastrophen“ Hierbei gelten je nach Risikolage unterschiedliche Versicherungstarife!
Vertragspflichten des Versicherten
Je nach Versicherung kann der Versicherungsnehmer zu bestimmten Vorkehrungen verpflichtet werden. Dazu gehört in jedem Fall, dass der Versicherte nicht grob fahrlässig handeln darf. Experimente mit offenem Feuer oder das nicht Abschließen der Türen wären beispielsweise grob fahrlässig. Auch kann es eine Auflage sein, dass Wertsachen in einem geeigneten Schrank (Wandtresor oder Möbeltresor) aufbewahrt werden müssen.
Selbstbeteiligung bei der Hausratsversicherung
Es besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das heißt, im Fall eines Schadens müssen Sie als Versicherter eine bestimmte Summe selbst zahlen. Die Höhe dieser Summe kann mehr oder weniger frei gewählt werden. Durch einen Selbstbehalt wird der Versicherungsbeitrag günstiger, im Schadensfall müssen Sie aber einen Teil der Kosten selbst tragen.
Ein Tarifvergleich lohnt sich
Bevor Sie eine Hausratsversicherung abschließen, sollten Sie auf jeden Fall die Tarife und Bedingungen unterschiedlicher Anbieter vergleichen. So können Sie einerseits Geld sparen, andererseits bei einem gleichen Beitragssatz eventuell bessere Versicherungsbedingungen bekommen.
Weitere Informationen:
http://www.geldjournal.at/die-hausratversicherung-in-oesterreich-ein-vergleich/
http://www.finanztip.de/hausratversicherung/
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